Ergéa - Strahlentherapie Kaiserswerth

Röntgenreizbestrahlung

Chronische Gelenk- oder Weichteilerkrankungen führen häufig zu ausgeprägten Schmerzen und Bewegungseinschränkungen. Meist liegen entzündliche Prozesse oder altersbedingte Veränderungen zugrunde.

Häufig lassen die Beschwerden bereits im Verlauf der Therapie nach. In seltenen Fällen kann es durch die Bestrahlung zunächst zu einer vorübergehenden Verstärkung der Symptome kommen, die jedoch in der Regel rasch wieder abklingt. Diese Reaktion kann ein Hinweis darauf sein, dass das behandelte Körpergebiet auf die Bestrahlung anspricht.

Bestehen nach Abschluss der Therapie weiterhin Beschwerden, kann die Bestrahlung wiederholt werden. Mitunter tritt eine deutliche Besserung erst nach einer zweiten Behandlungsserie ein.

Jetzt Termin vereinbaren

Mit der niedrig dosierten Bestrahlung mit unserem Orthovolt-Gerät können Schmerzen aufgrund von orthopädischen Erkrankungen gelindert werden. Viele Patientinnen und Patienten berichten über eine deutliche und anhaltende Besserung.

Gutartige Erkrankungen für die niedrig dosierte Strahlentherapie

Viele gutartige, zumeist orthopädische Erkrankungen, die den Betroffenen Schmerzen bereiten oder die Beweglichkeit einschränken, können mit der Röntgenreizbestrahlung wirksam behandelt werden:

 

Schmerzhafte Weichteile bei Entzündung

  • an der Schulter (Sehnen, Schleimbeutel)
  • am Ellenbogen (Tennis- und Golfellenbogen)
  • an der Ferse / Achillessehne (Plantarfasziitis / Achillodynie)

Schmerzhafte Arthrosen bei Gelenkverschleiß

  • an den Fingern und Fußgelenken
  • an den Schultergelenken (Omarthrose)
  • an den Kniegelenken (Gonarthrose)
  • an den Hüftgelenken (Coxarthrose)

Überschießende störende Gewebsbildung

  • nach Verletzungen und Operationen – Keloid
  • an den Händen – Morbus Dupuytren
  • an den Füßen – Morbus Ledderhose

Bitte besprechen Sie mit Ihrem behandelnden Arzt oder mit uns, ob eine Therapie Ihrer Erkrankung mit der Strahlentherapie erfolgversprechend ist. Wir nehmen uns viel Zeit für ein Gespräch mit Ihnen.

Kostenübernahme durch die Krankenkasse

Die Strahlentherapie ist bei entsprechender Indikation eine Leistung der gesetzlichen Krankenkassen. Das gilt für die Schmerzbestrahlung ebenso wie für die Behandlung von Krebserkrankungen; Sie benötigen lediglich eine Überweisung Ihres behandelnden Arztes. Private Krankenversicherungen und die Beihilfe übernehmen die Kosten in der Regel ebenfalls. Auf Wunsch erhalten Sie vor Behandlungsbeginn einen Kostenplan zur Einreichung bei Ihrer Versicherung. Sprechen Sie uns an, wir unterstützen Sie bei den Formalitäten.